I. BESCHLUSS DES BUNDESRATS VOM 14. OKTOBER 2020
In der Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht zu verlängern. Gleichzeitig setzte er aber die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene mögliche Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bereits auf den 20. Oktober 2020 in Kraft.
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